Allgemeine Bedingungen für Dienstleistungsvertrag

1. Gegenstand

1.1 Diese Bedingungen regeln die Erbringung von Dienstleistungen (Visualisierung von Immobilien) für den Kunden ("Auftraggeber") durch Burkard Design GmbH ("Quick-Plan"). Mit Annahme der Offerte durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.

1.2 Soweit diese Bedingungen keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts.

2. Zu erbringende Leistungen

2.1 Quick-Plan erbringt die gemäss Offerte spezifizierten Leistungen.

2.2 Quick-Plan ist berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen Mitarbeitende, externe Berater oder Subunternehmen als Hilfspersonen beizuziehen. Keine dieser Personen tritt in ein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber.

3. Kontaktperson und Kommunikation

3.1 Soweit nicht explizit abweichend vereinbart, erfolgt sämtliche vertragsbezogene Kommunikation zwischen den Parteien elektronisch (per E-Mail).

3.2 Die Vertragsparteien bezeichnen die ihrerseits jeweils zuständigen Personen.

4. Fristen und Termine

4.1 Für die zu erbringenden Leistungen gelten die in der Offerte vereinbarten Fristen und Termine.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Quick-Plan alle zur Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Informationen, Unterlagen, Vorgänge oder Umstände, die erst während der Leistungserbringung bekannt werden.

4.3 Kann Quick-Plan die vereinbarten Fristen oder Termine nicht einhalten, informiert Quick-Plan den Auftraggeber so rasch wie möglich über die Verzögerung und teilt dem Auftraggeber gleichzeitig mit, bis wann die ausstehenden Leistungen erbracht werden können.

4.4 Schadenersatzansprüche wegen nicht verschuldeter Verzögerungen sind ausgeschlossen.

5. Vergütung und Rechnungstellung

5.1 Die Leistungen werden gemäss Offerte vergütet.

5.2 Vergütungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungstellung zur Zahlung fällig.

6. Datenschutz und Immaterialgüterrechte

6.1 Quick-Plan verpflichtet sich, die im Rahmen der Vertragsbeziehung vom Auftraggeber überlassenen oder sonst zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und diese ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung zu nutzen. Hinsichtlich der Geheimhaltung der vertraulichen Informationen übt Quick-Plan diejenige Sorgfalt, die in eigenen Angelegenheiten angewendet wird.

6.2 Soweit im Rahmen der Vertragserfüllung persönliche Daten im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts bearbeitet werden, ermächtigen sich die Parteien gegenseitig zur Bearbeitung dieser Personendaten und zur Weitergabe solcher Daten an Dritte, soweit dies zur Vertragserfüllung oder zur Durchsetzung von Forderungen erforderlich ist.

6.3 Das Eigentum und die Rechte an den Arbeitsergebnissen von Quick-Planverbleiben bei Quick-Plan. Dies gilt insbesondere für urheberrechtliche geschützte Werke. Der Auftraggeber ist berechtigt, die durch Quick-Plan erstellten Pläne zur Vermarktung der entsprechenden Immobilie zu verwenden.

7. Haftungsausschluss und Schadloshaltung

7.1 Quick-Plan haftet nur für nachgewiesene, unmittelbare Schäden, soweit diese absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7.2 Quick-Plan übernimmt insbesondere keine Verantwortung oder Haftung für Fehler, die dem Auftraggeber oder einem Dritten zuzurechnen sind, beispielsweise wegen Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.

7.3 Die von Quick-Plan erstellten Pläne dienen in erster Linie der Visualisierung von Immobilienprojekten und ersetzen nicht die Baupläne. Die von Quick-Plan erstellten Pläne enthalten teilweise vereinfachte Darstellungen und es wird insbesondere nicht gewährleistet, dass darin sämtliche in den zur Verfügung gestellten Unterlagen enthaltenen Informationen wiedergegeben sind.

7.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Quick-Plan für allfällige Ansprüche und Forderungen, welche von Dritten gegenüber Quick-Plan in Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen erhoben werden, schadlos zu halten sowie für dadurch entstehende Kosten oder Nachteile vollen Ersatz zu leisten.

8. Inkrafttreten und Änderungen

8.1 Mit Annahme der Offerte stimmt der Auftraggeber diesen Bedingungen zu.

8.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser Bedingungen sowie dessen Aufhebung bedürften der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.

8.3 Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Bedingungen als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt werden. Die betreffende Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich wegbedungen.

9.2 Für sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Zug zuständig.

©2026 Quickplan by Burkard Design

 

Diese Website verwendet Cookies. Mehr Informationen

Diese Website verwendet Cookies. Mehr Informationen

Ihre Cookie Einstellungen wurden gespeichert